|
Hier kann
nur ein kleiner Überblick mit den häufigsten Fragen gegeben werden,
Clubmitgliedern der Oldtimerfreunde Niederösterreichs stehen unsere
Fachleute für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.
Die wichtigsten gesetzlichen
Bestimmungen für historische Kraftfahrzeuge in Österreich:
Für Fahrzeuge, die österreichische Originaldokumente
haben, werden die meisten der Bestimmungen nicht angewandt (ausgenommen
es wurde nachträglich die Eigenschaft "histor. Kfz."
eingetragen).
Übersicht
der gesetzlichen Bestimmungen
auf der Homepage des ÖMVV
Kein
Typenschein?
Welcher
Anhänger ist mit welchem Führerschein zulässig?

Kauf
eines Oldtimers in Österreich
In jedem Fall
benötigen Sie einen BESITZNACHWEIS (Kaufvertrag oder Rechnung),
die FAHRZEUGPAPIERE (Typenschein oder Einzelgenehmigung) und zum
Anmelden ein PRÜFGUTACHTEN ("Pickerl").
Kaufen Sie
keinen Oldtimer der Zustandsklassen 1 - 3 ("zur unmittelbaren Zulassung
bereit") ohne diese 3 wesentlichen Dinge.
Es sind keine
Fahrzeugpapiere vorhanden:
Zusätzlich zum BESITZNACHWEIS müssen Sie in irgendeiner Form glaubhaft
machen, wieso keine Papiere mehr vorhanden sind: z.B. durch eine
Verlustanzeige, oder eine eidesstattliche Erklärung über die Herkunft.
Das Fahrzeug muß bei der Prüfstelle der Landesregierung einzelgenehmigt
werden, beachten Sie bitte die Anforderungen bezüglich Mindestalter,
wie sie im nachfolgenden Teil beschrieben sind.

Kauf
eines Oldtimers im Ausland
Falls das Fahrzeug
schon innerhalb der EU zollrechtlich behandelt wurde, wie der Kauf
im Inland. Sie müssen bei der Genehmigung die frühere Zulassung
im Ausland nachweisen, z.B. durch die ausländischen Papiere (z.B.
Kfz-Brief, carte grise). In Österreich muß das Fahrzeug bei der
Prüfstelle der Landesregierung einzelgenehmigt werden, dies ist
nur bei Fahrzeugen möglich, die Baujahr 1980 oder älter sind
und den Anforderungen als "historisches KFZ" im Sinne des KFG erfüllen.
Vor der Zulassung müssen Sie die Normverbrauchsabgabe (NOVA) entrichten.
Für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, ist im Moment keine
NOVA zu entrichten.
Für Fahrzeuge
die aus einem Nicht-EU-Land nach Österreich gebracht werden, bzw.
für die eine Verzollung in der EU nicht nachgewiesen werden kann,
ist eine Verzollung bei der Einfuhr durchzuführen. Unter bestimmten
Umständen gelangen verminderte Zoll- und Einfuhrumsatzsteuersätze
zur Anwendung.

Wertermittlung
Zur Feststellung
des Wertes eines historischen Fahrzeuges wenden Sie sich bitte an
einen zertifizierten Sachverständigen. Für Mitglieder der Oldtimerfreunde
Niederösterreichs besteht die Möglichkeit das Wertgutachten zu einem
Vorzugspreis von einem unserer Vertragspartner erstellen zu lassen.

Originalitätsgutachten/Datennachweis:
Durch die Spezialisten unter unseren Clubmitgliedern ist es möglich
für viele historische Kraftfahrzeuge technische Daten zur Verfügung
zu stellen oder Gutachten über die Originalität eines Fahrzeuges
zu erstellen.
Auch die Erstellung
des oftmals verlangten Lautstärkegutachtens kann durch
die Sachverständigen unseres Clubs erfolgen.
Zustandsklassen
nach "Eurotax":
- Exzellenter
Originalzustand oder nach Originalspezifikationen restauriert
- Sehr guter
Originalzustand oder fachgerecht restauriert, nur leichte Gebrauchsspuren
- Guter Allgemeinzustand,
zu einer unmittelbaren Zulassung bereit
- Akzeptabler
Zustand, reparaturbedürftig, bedingt fahrbereit
- Unrestaurierter
mangelhafter Zustand, annähernd komplett, jedoch keine Wracks
oder Teilespender
|